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Karriere Alle Tipps auf einen Blick

Worauf Sie bei Ihrem Arbeitszeugnis achten sollten

Arbeitnehmer haben das Anrecht auf ein freundliches Zeugnis, dürfen aber nicht die Wortwahl vorschreiben Arbeitnehmer haben das Anrecht auf ein freundliches Zeugnis, dürfen aber nicht die Wortwahl vorschreiben
Arbeitnehmer haben das Anrecht auf ein freundliches Zeugnis, dürfen aber nicht die Wortwahl vorschreiben
Quelle: Getty Images/Westend61
Arbeitszeugnisse klingen alle gut – weil sie wohlwollend sein müssen. Bevor die Bewertung in die Hände eines neuen Personalers kommt, sollten Arbeitnehmer deshalb auf einige Formalia achten – und gründlich zwischen den Zeilen lesen.

Gestelzte Sprache, seltsame Formulierungen, fast schon übertriebenes Lob: Wer Arbeitszeugnisse liest, wundert sich oft. Statt Noten enthalten sie Formulierungen, aus denen man mühsam herauslesen muss, ob man wirklich der Mitarbeiter des Jahres war – oder das genaue Gegenteil. Kein Wunder, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber damit Probleme haben. Dabei ist es gar nicht so schwierig.

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn er ein Unternehmen verlässt. So steht es in Paragraf 109 der Gewerbeordnung. Es gibt zwei Arten: Das einfache Zeugnis enthält nur Angaben darüber, wer wie lange und wo gearbeitet hat, und sagt damit wenig aus.

Standard ist das qualifizierte Zeugnis, in dem Leistung und Verhalten beurteilt werden. Dieses Zeugnis sollte man am letzten Arbeitstag ausgehändigt bekommen.

Arbeitszeugnis Formulierungen: Das bedeutet die Zeugnissprache

Mit bestimmten Formulierungen im Arbeitszeugnis bewertet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer. Doch gut klingen und gut meinen sind in der Zeugnissprache zwei unterschiedliche Dinge.

Das Zeugnis muss wahr sein, und es muss wohlwollend geschrieben sein. „Das kann eine Gratwanderung sein“, sagt Britta Clausen von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Wenn also ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein schlechtes Zeugnis ausstellen will, muss er entweder vom Standardaufbau abweichen oder die Kritik in netten Worten verpacken.

In der Regel ist es immer gleich aufgebaut: Nach der Information, von wann bis wann der Angestellte dort gearbeitet hat und in welcher Position, folgen eine kurze Beschreibung des Betriebs und der Aufgaben.


Dann kommt die Beurteilung der Leistung, der Arbeitsbereitschaft und der Arbeitsbefähigung. Anschließend folgt eine Zusammenfassung. „Das ist der Kernsatz“, sagt Clausen. Darin steckt auch die Gesamtnote: „Seine Leistungen waren stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ entspricht beispielsweise der Note „Eins“.

Das Zeugnis endet mit einer Einschätzung zum Verhalten sowie dem Schluss mit Dank und guten Wünschen.

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Alle Tipps zu Formulierungen im Arbeitszeugnis finden Sie hier:

Zwischenzeugnis: Warum anfordern, wann ansprechen?

Um zu wissen, wo man steht, muss man nicht auf das Arbeitszeugnis warten, man kann auch nach einem Zwischenzeugnis fragen. Anspruch darauf hat man ebenfalls, wenn man ein „berechtigtes Interesse“ anführen kann. Dazu zählt beispielsweise, wenn der Vorgesetzte seine Stelle verlässt oder man auf eine andere Position wechselt.

Ein berechtigtes Interesse besteht auch dann, wenn die Auftragslage schlecht ist und man mit Entlassungen rechnen muss. Manchmal sind im Arbeits- oder Tarifvertrag weitere Gründe festgelegt.

Das Zwischenzeugnis bietet einen Vorteil: Wenn man den Betrieb verlässt, darf das Arbeitszeugnis nicht zu stark davon abweichen.


Formal unterscheidet sich das Zwischen- vom Arbeitszeugnis nur durch das, was es nicht enthalten kann, etwa das Datum, zu dem die Beschäftigung endet oder die guten Wünsche für die Zukunft. Es muss im Präsens geschrieben werden. Falls möglich, sollte auch darin stehen, warum man es bekommen hat, etwa aufgrund des Wechsels in eine andere Abteilung.

Nach einem Zwischenzeugnis zu fragen kann jedoch heikel sein. Es signalisiert dem Chef unter Umständen, dass man das Unternehmen verlassen möchte. Arbeitnehmer-Beraterin Clausen empfiehlt, in einem persönlichen Gespräch nach einem Zwischenzeugnis zu fragen.

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Alle Tipps zum Zwischenzeugnis finden Sie hier:

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Arbeitszeugnis nicht selbst schreiben

Davon, das Arbeitszeugnis selbst zu schreiben rät Clausen ab. Man muss die Zeugnisregeln lernen und anwenden können, sonst stellt man sich aus Versehen ein schlechtes Zeugnis aus.

Die Schwierigkeit besteht auch darin, sich selbst zu bewerten. Was sind die eigenen Stärken? Was war die größte Leistung? Das zu beurteilen ist Aufgabe des Chefs, und man muss sich fragen, ob man ihm diese Arbeit abnehmen möchte.

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Etwas Zuarbeit kann jedoch hilfreich sein. Wenn der Chef ausdrücklich darum bittet, kann man ihm in Stichworten die eigenen Tätigkeiten und Erfolge zusammenstellen. Falls er selten Zeugnisse schreibt und sich mit den Standards nicht auskennt, ist er vielleicht sogar froh, wenn man ihm eine übersichtliche Liste mit Formulierungen und Bewertungen dazulegt.

Eine Studie der Fachhochschule Jena vor drei Jahren ergab: Rund 50 Prozent aller Zeugnisersteller haben keine Schulung dafür erhalten. In kleineren Unternehmen sind es sogar 80 Prozent. Trotzdem sind die meisten Arbeitnehmer am Ende zufrieden.

Alle Tipps zu „Arbeitszeugnis selbst schreiben“ finden Sie hier:


Schlechtes Arbeitszeugnis: So fechten Sie es an

„Bei Streitigkeiten geht es meist um einzelne Formulierungen“, sagt Dr. Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Die Zeugnisse sind lieblos formuliert oder der Arbeitgeber wusste es nicht besser.

In solchen Fällen sollte man den Arbeitgeber zuerst schriftlich darauf hinweisen. Am besten, indem man schreibt, dass das Zeugnis nicht den Ansprüchen genügt, und ihn bittet, es noch einmal neu zu formulieren.

Für die entsprechenden Stellen kann man einen Vorschlag direkt mitschicken. Ob er diesen übernimmt, bleibt allerdings seine Sache. „Man hat keinen Anspruch auf ganz konkrete Formulierungen“, sagt Christian Götz, Jurist in der Rechtsabteilung der Gewerkschaft Ver.di.


Die wenigsten Arbeitgeber wollen es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Das hat einen guten Grund. „Die Erfolgsaussichten sind aus rechtlicher Sicht nicht besonders hoch“, sagt Rechtsanwältin Oberthür. „Das Problem ist die Beweislast.“

Zwar gibt es keine gesetzlichen Fristen, innerhalb derer man sein Zeugnis anfechten muss, aber es gilt der „Grundsatz der Verwirkung“, erklärt Oberthür. Das heißt für den Arbeitnehmer, dass er sich innerhalb von sechs bis neun Monaten bei seinem ehemaligen Arbeitgeber beschweren sollte.

Danach hat man kaum noch Chancen, mit einer Klage erfolgreich zu sein. Manchmal enthält auch der Arbeitsvertrag eine Formulierung dazu, nach welchem Zeitraum alle Verpflichtungen abgegolten sind. Wer also ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten hat, sollte sich schnell Hilfe suchen.

Alle Tipps zu „Arbeitszeugnis anfechten“ finden Sie hier:

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Dieser Artikel wurde erstmals im September 2019 veröffentlicht.

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