Mit der sogenannten „Speed Week“ läuft diese Woche die größte Verkehrspolizei-Aktion des Jahres. In fast allen Bundesländern gibt es von Montag bis Freitag (19. April) mehr Radarkontrollen als sonst – und nicht überall wird vor den Extra-Blitzern gewarnt. Lohnen sich deshalb spezielle Apps fürs Handy? Die Rechtslage nicht immer eindeutig.
Na klar, sich nach der Höchstgeschwindigkeit zu richten, mehr braucht es nicht, um das Blitzerfoto zu vermeiden. Bei Hilfsmitteln wie Handy-Programmen kann es deshalb juristisch schnell heikel werden. Das Grundsätzliche ist schnell erklärt: Die Nutzung oder das betriebsbereite Mitführen von Blitzer-Apps und Radarwarngeräten ist in Deutschland verboten. Das steht in Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung. Es drohen 75 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg.
Doch im Detail gibt es Unterschiede: Denn der bloße Besitz eines Gerätes oder einer Warn-App sind erlaubt. Nur die Nutzung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Heißt: Bei Navis etwa, die eine Blitzer-Warner-Funktion haben, muss man diese in den Einstellungen ausschalten. In der Regel ist das bei allen Geräten möglich.
Bei Apps auf dem Smartphone verlangt der Gesetzgeber, dass man die Programme nicht unterwegs nutzt. Die Installation als solche ist allerdings nicht verboten.
Auch Beifahrer dürfen nicht per Handy warnen
Fahrer dürfen sich also nicht durch eine App warnen lassen. Doch dürfen das die Mitfahrer? Nein, berichtet die Zeitschrift „Auto Motor und Sport“ mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 2 ORbs 35 Ss 9/23).
Demnach setzt ein Verstoß nicht voraus, dass die Funktion zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen vom Fahrzeugführer selbst aktiviert worden ist – also dürfen alle Insassen im Auto weder Blitzer-Apps, Radar-Warner noch ähnliche Systeme bedienen.
Doch nicht alles ist verboten. Rechtlich unproblematisch sei es, sich vor der Fahrt oder etwa während einer Pause auf dem Rastplatz über eine entsprechende Handy-App zu informieren oder sich Infos über Internetseiten oder in den sozialen Medien zu holen.
Allerdings: Genaue Angaben über die Blitzer-Standorte etwa auf einen Zettel zu schreiben und ans Armaturenbrett zu pinnen, könnte bei einer Kontrolle ein juristisches Nachspiel haben. Das sei aber eine juristische Grauzone und hänge von der Auslegung der Ordnungshüter beziehungsweise von den Gerichten ab.
Grundsätzlich erlaubt sind auch etwa Infos aus Radiodurchsagen. Und wenn Sie selbst Blitzer bemerken, dürfen Sie andere Verkehrsteilnehmer auch davor warnen – allerdings besser per Handzeichen und nicht mit der Lichthupe. Sie darf nur bei Gefahrenstellen verwendet werden und dazu, so argumentiert die Polizei, gehören Blitzer nicht.
So blitzt Ihr Bundesland in der „Speed Week“
Fast deutschlandweit gibt es diese Woche zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen. Besonders viel geblitzt wird bis Freitag Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Höhepunkt ist am Freitag der sogenannte „Blitzer-Marathon“.
Mehr kontrolliert wird diese Woche auch im Norden Deutschlands und zwar in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Hier fällt allerdings der Blitzer-Marathon am Freitag aus.
In Bayern, Brandenburg und Thüringen gibt es nur die üblichen Kontrollen, am Freitag gibt es allerings mehr Blitzer als sonst. In Berlin, Niedersachsen, dem Saarland und Sachsen findet keine der Aktionen statt. Für Autofahrer in Bayern lohnt sich ein Blick in die aktuellen Polizeimeldungen: Der Freistaat teilt alle Positionen der Extra-Blitzer auf seiner offiziellen Website mit. Ganz legal, natürlich.